Stand: 03/2019
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten als
verbindlich, wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen
getroffen sind.
Sämtliche Angebote sind in allen Teilen freibleibend, eine
Verpflichtung zur Auftragsannahme besteht daher nicht.
Abmachungen unserer Vertreter, wie sämtliche mündliche
Vereinbarungen, bzw. telefonische und telegrafische
Mitteilungen erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung
ihre Rechtsverbindlichkeit.
Die Erhöhung der Löhne/Gehälter, des Materials usw.
berechtigen uns, Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen
zu ändern.
Wir sind bemüht, die Bestellungen einzuhalten. Aus produktions-technischen Gründen müssen wir uns jedoch
Mehr - oder Minderlieferungen von 20%, auch bei Ersatzlieferungen,
vorbehalten.
Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, nach Möglichkeit
wird sie aber eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt, so
wie nicht ordnungsgemäße Erfüllung unserer Kaufverträge
seitens unserer Unterlieferanten und Betriebsstörungen
entbinden uns von unserer Lieferverpflichtung.
Inverzugsetzungen, Verzugsstrafen oder sonstige
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Ohne eine angemessene Nachfrist zu setzen, ist der Käufer
nicht berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten.
Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk auf die Gefahr des
Empfängers.
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir berechtigt,
lohnende Teillieferungen durchzuführen.
Sofern frachtfreie Lieferung vereinbart ist, wird die Sendung
unfrei ausgeliefert und die Frachtkosten an der Rechnung
gekürzt.
Die Verschickung wird nach bestem Ermessen ohne
Verbindlichkeit für die billigste Versandart vorgenommen,
wenn der Auftraggeber eine besondere Versandart nicht
vorschreibt.
Beanstandungen aller Art sind uns unverzüglich, jedoch
spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich
bekannt zugeben.
Bei fristgerecht erhobenen und berechtigten Mängelrügen
entsteht für den Lieferer die Verpflichtung zur kostenlosen
Instandsetzung oder Ersatzlieferung, einschließlich
Transport- und Verpackungskosten, unter Bei Begleichung unserer Rechnungen gelten folgende
Konditionen: 10 Tage 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum netto.
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung bzw. unser Eigentum. In
dieser Beziehung gelten alle unsere Lieferungen als
einheitlicher Vertrag, so dass der Eigentumsvorbehalt
bestehen bleibt, solange irgendwelche Rechnungen noch
nicht beglichen sind. Der Käufer kann jedoch die Waren
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterveräußern, wenn er sich seinerseits auch das
Eigentumsrecht an den Gegenständen vorbehält. Jede
Pfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren
zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers
ausgeschlossen. Bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung
ist der Käufer verpflichtet, uns sofort, spätestens, aber
innerhalb von 24 Stunden, unter Einsendung einer Abschrift
Zahlungsbedingungen
des Pfändungsprotokolls zur Erwirkung der Freigabe zu
benachrichtigen, sowie alle Auskünfte erteilen, die zur
Geltendmachung unseres Eigentums erforderlich sind.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
berechtigt uns, fertige Ware zurückzuhalten und von der
Lieferungspflicht ganz zurückzutreten.
Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Bonität wir nicht näher
unterrichtet sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen der
Rechnungsbeträge zu beanspruchen.
Einkaufsbedingungen unserer Auftragsgeber sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von
uns anerkannt sind.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile, auch
für Wechselverbindlichkeiten ist Werl. Gerichtstand ist Werl.
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